Kostenübersicht
Die Kosten für meine Tätigkeit hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres individuellen Falles ab.
Transparenz bei der Vergütung ist für mich von großer Bedeutung. Aus diesem Grund kann ich keine pauschalen Angaben zur Höhe der Vergütung geben, ohne einen ersten Überblick über Ihre individuelle Angelegenheit zu erhalten.
In einem persönlichen kostenfreien Erstgespräch besprechen wir daher das für Sie in Betracht kommende Vergütungsmodell, bevor eine kostenpflichtige Beratung, Vertretung oder Verteidigung erfolgt. Damit wird sichergestellt, dass Sie zu keinem Zeitpunkt Sorge vor unerwarteten Kosten haben.
Für einen groben Überblick möchte ich Ihnen nachfolgend ein paar allgemeine Erläuterungen geben. Für alles weitere stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail oder rufen Sie direkt für ein persönliches Erstgespräch an.

Erstgespräch und Erstberatung
Ein Erstgespräch – das heisst die erste Kontaktaufnahme – ist immer kostenfrei. Im Erstgespräch können Sie mir Ihr Anliegen schildern und allgemeine Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stellen. Eine rechtliche Beratung in Ihrer Angelegenheit findet im Rahmen des kostenfreien Erstgesprächs in der Regel jedoch nicht statt. Im Anschluss an das Erstgespräch können Sie entscheiden, ob Sie eine kostenpflichtige Erstberatung oder Vertretung wünschen.
Eine Erstberatung kostet 220,00 Euro (inkl. Mehrwertsteuer), dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten und kann nach Wunsch persönlich, telefonisch oder auch per Video-Call erfolgen. In der Erstberatung beantworte ich Ihre individuellen Fragen und zeige Ihnen die weiteren möglichen Schritte sowie den Verfahrensablauf auf Grundlage Ihrer Schilderungen auf. Eine umfassende strategische Einschätzung (z.B. Einlassung oder Schweigen sinnvoll?) erfordert in der Regel jedoch die Einsicht in die Verfahrensakte.
Entscheiden Sie sich im Anschluss an die Erstberatung für eine Mandatierung, werden die Kosten auf den weiteren Verlauf des Mandats angerechnet.

Verteidigung im Strafverfahren
Entscheiden Sie sich, mich in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen, entstehen hierdurch weitere Kosten. Diese richten sich in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach Ihrem indiviuellen Fall.
In der Regel vereinbare ich eine individuelle Vergütungsvereinbarung, in welcher der Umfang, der Zeitaufwand sowie die Komplexität Ihrer Angelegenheit angemessen berücksichtigt werden kann. Überlicherweise erfolgt die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, in seltenen Fällen kommt auch eine Stundenhonorarvereinbarung (zB. in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen) in Betracht.
Für die jeweiligen Verfahrensabschnitte (zB. Ermittlungsverfahren bei Beschuldigtenvorladung, Hauptsacheverfahren bei Anklage oder Einspruch gegen einen Strafbefehl oder Berufungs- und/oder Revisionsverfahren bei bereits erfolgter Verurteilung) erhalten Sie somit volle Kostentransparenz vor der ersten kostenauslösenden Beratung.

Notwendige Verteidigung
(,,Pflichtverteidigung'')
Die notwendige Verteidigung (umgangssprachlich ,,Pflichtverteidigung'') stellt keine Form der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe dar, welche zB. in zivilrechtlichen Verfahren beantragt und gewährt werden kann, wenn der Betroffene sich eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ,,leisten'' kann.
Die Kosten des ,,Pflichtverteidigers'' werden zunächst durch die Landesjustizkasse getragen – der Rechtsanwalt rechnet seine Gebühren somit direkt mit dieser ab. Im Falle einer Verurteilung fordert die Landesjustizkasse die gezahlten Rechtsanwaltsgebühren in der Regel jedoch über die sog. ,,Verfahrenskosten'' zurück. Besonderheiten gelten zB. im Jugendstrafrecht, wo die Rechtsanwaltsgebühren in der Regel auch im Falle einer Verurteilung der Staatskasse auferlegt werden. Der ,,Pflichtverteidiger'' ist somit in der Regel kein ,,kostenloser Rechtsanwalt''.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die Vergütung des ,,Pflichtverteidigers'' deutlich geringer als die Gebühren eines ,,Wahlverteidigers''. Daher ist eine freiwillige zusätzliche Vergütungsvereinbarung möglich, um den Umfang und die Bedeutung der Angelegenheit angemessen zu berücksichtigen.
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail oder rufen Sie direkt für ein persönliches Erstgespräch an.
Rechtsanwalt Dominique Lars Peters
Steinstraße 121
47798 Krefeld
Email: peters@ra-dpeters.de
Telefon: 02151/3592890
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